Patienteninformation
Sehr geehrte Patient:innen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Informationen.
Terminvereinbarung
Für dringende medizinische Anliegen steht Ihnen unsere tägliche Akutsprechstunde von 8-9 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung. Für alle anderen Angelegenheiten bzw. planbaren Konsultationen möchten wir Sie bitten, einen Termin zu vereinbaren. Wir sind redlich bemüht, die vergebenen Termine bzw. Zeiten auch einzuhalten. Verzögerungen in den Praxisabläufen sind jedoch nicht immer vollkommen vermeidbar. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei nicht wahrgenommenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Sprechstundenterminen, ein Ausfallhonorar von 40 EUR in Rechnung zu stellen. Sprechstundentermine am Vormittag sind bis spätestens 9 Uhr und Sprechstundentermine am Nachmittag bis spätestens 12 Uhr abzusagen.
Versichertenkarte/Gesundheitskarte
Bitte bringen Sie zu jedem Praxisbesuch eine gültige Versichertenkarte mit. Standard ist die sog. elektronische Gesundheitskarte („eGK“). Kann die Karte nicht vorgelegt werden, oder ist sie ungültig, muß eine Ersatzbescheinigung (Versicherungsnachweis) vorgelegt werden, die Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Eine gültige eGK ist, sobald diese Ihnen im Verlauf vorliegt, in unserer Praxis einzulesen.
Rezepte
Die Verwendung des elektronischen Rezeptes („eRezept“) für verschreibungspflichtige Arzneimittel kommt seit 01.01.2024 zur Anwendung. VOR Bestellung von Wiederholungsrezepten lesen Sie bitte Ihre Versichertenkarte einmal pro Quartal in unserer Praxis ein. Die Einlösung des eRezepts, das papierlos und auf einem eRezept-Server gespeichert ist, erfolgt dann in der Regel am nächsten Tag in der Apotheke. Hierzu wird in der Apotheke Ihre Versichertenkarte benötigt.
Überweisungen
Wiederholungsüberweisungen können telefonisch vorbestellt werden. Sie liegen am Folgetag zur Abholung bereit. Bitte beachten Sie, dass bei fachärztlichen Vorstellungen ohne Vorliegen einer Überweisung, ein Befundbericht an den Hausarzt fehlen kann, so dass dann auch keine hausärztliche Befundbesprechung erfolgen kann.
Medikationsplan
Zur jeder hausärztlichen sowie fachärztlichen Konsultation ist ein aktueller Medikationsplan mitzubringen. Bitte teilen Sie uns auch mit, welche frei verkäuflichen Medikamente Sie regelmäßig einnehmen.
Labor
Blutabnahmen werden nach Terminvergabe täglich von 7–8:30 Uhr durchgeführt. Ausnahmen sind nach Rücksprache ggf. möglich. Bitte beachten Sie, dass die Blutabnahmen nüchtern erfolgen.
Befundbesprechung
Befundbesprechungen können nach Terminvergabe oder im Rahmen der Telefonsprechstunde (Montag und Donnerstag 12–12:30 Uhr) erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Akutsprechstunde (täglich von 8–9 Uhr) hierfür nicht geeignet ist.
Impfungen
Impfungen werden entsprechend den aktuellen Empfehlungen von "STIKO" (Ständige Impfkomission) und "SIKO" (Sächsische Impfkomission) durchgeführt.
Die von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen für Deutschland sind für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen maßgeblich. Standardimpfungen können im Rahmen der Praxissprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung durchgeführt werden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Impfausweis mit.
Zusätzlich können Reiseimpfungen sinnvoll sein. Einige Krankenkassen erstatten die Kosten teilweise oder ganz, oft abhängig davon, ob die Impfung von der STIKO empfohlen wird. Vorab ist eine individuelle Beratung durch den Arzt empfehlenswert. Die Kostenübernahme durch die eigene Krankenkasse sollte hiernach geklärt werden.
Gesundheitsuntersuchung / Check-up 35
Der Check-up 35 kann bei gesetzlich Versicherten im Alter zwischen 18 und 34 Jahren EINMAL durchgeführt werden und ist ab einem Alter von 35 Jahren ALLE 3 JAHRE möglich. Bitte bringen Sie hierzu einen aktuellen Medikationsplan sowie Ihren Impfausweis mit. Vorausgegangen ist die Abnahme einer Blutprobe (zur Bestimmung von Nüchternblutzucker und Lipidprofil, d.h. Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyzeride). Ab einem Alter von 35 Jahren wird zusätzlich eine Urinprobe untersucht.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die elektronische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit („eAU“) kommt seit 01.01.2023 verpflichtend zum Einsatz. Diese wird digital von der Praxis an die Krankenkassen versendet. Von dort können Arbeitgeber Ihre Daten abrufen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber über die Krankschreibung informiert wird, wozu Sie weiterhin verpflichtet sind.
Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (eAU) nach telefonischem Kontakt, also ohne persönliche Vorstellung in der Praxis, ist ausschließlich bei Patient:innen möglich, die in unserer Praxis bekannt sind. Diese kann maximal für 5 Kalendertage erfolgen. Sind Sie danach weiterhin erkrankt, muß die Praxis aufgesucht werden. Bitte beachten Sie, dass die Festellung der AU telefonisch erfolgen KANN, im Ermessen des Arztes liegt und kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen („IGeL“) gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind beispielsweise Leistungen, für deren Nutzen keine ausreichenden Belege vorliegen, oder die noch nicht einer Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen wurden. Bestimmte Leistungen KÖNNEN dennoch sinnvoll sein, unter anderem als zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Klassische Beispiele sind die Bestimmung des Vitamin-B12- und des Vitamin-D-Wertes bei veganem Lebensstil, um einem Mangel vorzubeugen, oder die Bestimmung des PSA-Wertes zur Früherkennung des Prostatakarzinoms. Zu den IGeL gehören aber auch Atteste, soweit sie nicht von gesetzlichen Krankenkassen angefordert werden, Reiseimpfungen und Utraschall-Untersuchungen. Für die Beratung und Bearbeitung von IGeL erfolgt die Erstellung einer Rechnung, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte („ePA“) kommt ab 01.10.2025 gesetzlich verpflichtend zur Anwendung und betrifft zunächst kassenärztlich Versicherte. Die ePA ist ein digitales Archiv für Gesundheitsdaten, das von den Krankenkassen bereitgestellt wird, und von Patient:innen, behandelnden Ärzt:innen sowie Krankenkassen verwaltet wird. Dabei besteht die Möglichkeit patientenbezogene Daten und Dokumente - z.B. den Medikationsplan, Laborwerte oder Befundberichte - in elektronischer Form auf der ePA zu speichern.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel ALLE kassenärztlich Versicherten eine ePA besitzen, sofern sie nicht AKTIV bei ihren Krankenkassen widersprochen haben. Die Anwendung der ePA ist FREIWILLIG. Versicherte können einer Nutzung jederzeit widersprechen. Durch Einlesen der Versichertenkarte erhält die gesamte Praxis (also Arzt und nichtärztliches Personal) eine Zugriffsberechtigung in der Regel für die Dauer von 90 Tagen. Patient:innen können via ePA-App ihre ePA selbstständig bearbeiten: z.B. Zugriffsdauern verlängern/verkürzen, bestimmte Einrichtungen/Personen, die keinen Zugriff erhalten sollen, sperren oder einzelne Dokumente auch löschen.
Unsere Praxis ist bemüht, bei allen Patient:innen, deren ePA „aktiv“ ist, einen möglichst aktuellen Medikationsplan abzuspeichern. Aus unserer Sicht erscheint es sinnvoll, dass mitbehandelnde Ärzt:innen Kenntnis von Ihrer Medikation haben, um z.B. ungünstige Wechselwirkungen zu vermeiden, und Ihre Therapiesicherheit zu optimieren. Selbstverständlich haben Sie hierzu ein Widerspruchsrecht. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie davon Gebrauch machen. Sollten Sie die Übertragung weiterer Daten - u.a. Laborwerte - wünschen, dann machen Sie uns hierauf aufmerksam. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer ePA bzw. die Speicherung von Daten im Rahmen Ihrer ärztlichen Konsultation auch ZEIT beansprucht und MEHRARBEIT bedeutet.
Für weitere Informationen, u.a. zum Thema Datensicherheit, nutzen Sie die Informationen der Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bundesgesundheitsministerium.de), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de) und www.ccc.de.